Sollte die Familienversicherung für dich nicht (mehr) infrage kommen, stehen dir vergünstigte Tarife für Studierende zur Verfügung. Diese kannst du in der Regel in Anspruch nehmen, wenn:
- du unter 30 bist und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studierst.
- du unter 20 Stunden pro Woche arbeitest und/oder keine vorrangige Versicherung, zum Beispiel als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, besteht.
- du keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausübst.
- kein Anspruch auf Sachleistungen nach ausländischem Recht besteht.
In bestimmten Fällen kann die studentische Krankenversicherung auch nach dem dreißigsten Geburtstag weiterbestehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn du während des Studiums dein Kind oder Angehörige betreut oder gepflegt hast, du wegen einer Erkrankung für einen längeren Zeitraum pausiert oder einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst absolviert hast. Hierfür nimmst du am besten Kontakt zu deiner Krankenkasse auf oder informierst dich über die Website. Hier findest du weitere Informationen zur studentischen Krankenversicherung bei der BARMER und erfährst, was du bei Praktika in Sachen Krankenversicherung beachten musst.
Eine studentische Krankenversicherung ist ausgeschlossen, wenn du:
- an einem studienvorbereitenden Sprachkurs, Studienkolleg oder Propädeutikum teilnimmst.
- nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschulstudiums ein Promotionsstudium aufnimmst.
- ein Meisterschüler/innen-/ oder Graduiertenstudium aufnimmst.
- die Hochschule als Gasthörer/in besucht.
In diesen Fällen oder wenn du aus anderen Gründen weder die Voraussetzungen für eine Familienversicherung, noch die für die studentische Krankenversicherung erfüllst, kannst du dich einkommensabhängig zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden.