
Viele Menschen verbinden mit einem Studium vor allem die Freiheit, sich auszuprobieren. In der Realität wird die Flexibilität Studierender jedoch oft durch die Studien- und Prüfungsordnung eingeschränkt. Das bekommen besonders diejenigen zu spüren, die aufgrund von Schicksalsschlägen, einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung auf eine individuelle Studiengestaltung angewiesen sind. Studienverlaufspläne gelten zwar als Empfehlung und nicht als Pflicht, jedoch führt ein Abweichen von diesen Plänen häufig zu weiteren Herausforderungen. Einige Prüfungen werden nur jährlich angeboten, Module bauen aufeinander auf und die Anwesenheitspflicht schränkt zusätzlich ein. Die vielfältigen Barrieren können sich summieren, du drohst den Anschluss zu verlieren und wirst vielleicht weder den Anforderungen in deinem Studium noch deiner Gesundheit gerecht. Wusstest du aber, dass es spezielle Regelungen gibt, die dich jetzt unterstützen können? Der Nachteilsausgleich und die Härtefallregelung bieten dir Möglichkeiten, dein Studium unter deinen Bedingungen erfolgreich zu meistern. In diesem Beitrag erfährst du, was sich dahinter verbirgt und wie du diese Maßnahmen beantragen kannst.
Ein Nachteilsausgleich soll Nachteile und Barrieren ausgleichen, die sich durch gesundheitliche Beeinträchtigungen, Behinderungen oder besondere Lebensumstände ergeben. Auch bestimmte Formen der Neurodivergenz (z. B. ADS/ADHS), Mutterschutz, die Verantwortung für Kinder oder die Pflege von Angehörigen können dazu führen, dass ein Nachteilsausgleich gerechtfertigt ist. Ziel ist es, vergleichbare Studien- und Prüfungsbedingungen für alle Studierenden herzustellen, um vergleichbare Chancen zu gewähren.
Wichtig: Mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit hast du einen gesetzlich verankerten Anspruch auf diesen Ausgleich. Die Inanspruchnahme darf nicht in deinem Zeugnis vermerkt werden. Weitere Informationen findest du bei den Studierendenwerken. Da die Regelungen je nach Bundesland und Hochschule variieren, lohnt sich ein Blick in deine Prüfungsordnung und die Informationen deiner Hochschule.
Die Vereinbarungen für einen Nachteilsausgleich können sowohl die Studienorganisation als auch Studien- und Prüfungsleistungen betreffen. Die passenden Lösungen werden dabei immer individuell und gemeinsam mit dir vereinbart. Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel:
Wichtig: Ein Nachteilsausgleich dient nicht dazu, die Leistungsanforderungen zu reduzieren. Vielmehr steht im Mittelpunkt, chancengleiche Bedingungen zu schaffen.
Jede Hochschule stellt Informationen dazu bereit, wie und bis wann ein Nachteilsausgleich zu beantragen ist. Wertvolle Beratung und Unterstützung in diesem Prozess leisten u. a. folgende Anlaufstellen:
Du kannst dich mit deinem Anliegen auch direkt an deine Lehrperson wenden. Sollte deine Anfrage vorerst abgelehnt werden, kann sich eine Beratung und Antragstellung dennoch lohnen, denn Lehrende sind nicht zwingend über deine Rechte informiert.
Wichtig: Achte darauf, dass du den Antrag frühzeitig und schriftlich im Prüfungsamt einreichst, um keine Fristen zu verpassen.
Voraussetzung für die Bewilligung deines Antrags ist ein Nachweis über deine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Behinderung mit einer Erklärung, inwiefern sich diese auf dein Studium auswirkt. Dazu können gehören:
Wichtig:Trage relevante Unterlagen umfassend und sorgsam zusammen, um deinen Antrag gut zu begründen und reiche diesen unbedingt fristgerecht ein.
Neben dem eher langfristig angelegten Nachteilsausgleich gibt es noch die Härtefallregelung, die dir in akut belastenden Lebenssituationen besondere Unterstützung bietet. Sie kann dazu führen, dass du bevorzugt zu deinem Wunschstudiengang zugelassen wirst – unabhängig der Leistung oder Wartezeit. Die »Allgemeinen« und »Besonderen« Zugangsvoraussetzungen bleiben hiervon allerdings unberührt. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn schwerwiegende gesundheitliche, familiäre oder soziale Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Mögliche Härtefallgründe findest du bei den Studierendenwerken, sowie im Informationsmaterial deiner Hochschule.
Wenn du eine Prüfung aufgrund schwerwiegender Umstände (endgültig) nicht bestanden hast – etwa durch eigene Erkrankung oder den Verlust eines geliebten Menschen – kannst du einen Härtefallantrag stellen. Dieser kann dir eine weitere Wiederholungsprüfung ermöglichen, sofern deine Prüfungsordnung dies vorsieht. Für den Antrag musst du deine Situation detailliert schildern und mit Nachweisen belegen, z. B. durch ein ärztliches Attest. Zusätzlich kann es hilfreich sein, Widerspruch gegen die Bewertung des letzten Prüfungsversuchs einzulegen. Auch hierbei ist eine professionelle Beratung durch deine Hochschule, die Fachschaft oder den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) empfehlenswert. Da in solchen Fällen oft der Studienabschluss auf dem Spiel steht, lohnt es sich gegebenenfalls auch, vor der Antragstellung eine anwaltliche Einschätzung einzuholen.
Lass dich von deinen Herausforderungen nicht entmutigen, auch wenn es dir im Moment schwerfällt. Nachteilsausgleich und Härtefallregelung sind dafür da, um Chancengleichheit zu schaffen und dir deinen persönlichen Weg durch das Studium zu erleichtern. Wende dich vielleicht noch heute an die Beratungsstellen deiner Hochschule und nimm im für dich passenden Maß Unterstützung an. Du schaffst das!
Sarah Baumann hat während ihres Studiums gemerkt, dass akademischer Stress und die Belastungen eines Studiums individuell und vielfältig sein können. Auf sozialen Medien ermutigt sie mit hilfreichen Tipps dazu, den Alltag im Studium zu entschleunigen.